Damals am Ammersee 👍🏼 Ja, genau.
Damals am Ammersee 👍🏼 Ja, genau.
…ich weiß. Bei Strafzetteln wegen falsch Parken zum Beispiel 🙈🙄😂 …hat mir ein Freund erzählt…
Es ist kein Verweis „der AN auf die DSE“ der Website. Für AN gibt es natürlich separate DS-Informationen. Der Verantwortliche versucht nur künstlich eine „Analogie zur Webseitensprache“ herzustellen.
Danke 🙏🏻 So werde ich es nach wie vor nachdrücklich empfehlen.
Das ist genau meine Argumentation: Die Webseite bietet die Dienstleistung in D an. Aber Arbeitsverträge der Reinigungskräfte werden zukünftig auch in einschlägigen Fremdsprachen (und nicht nur D und ENG) verfügbar sein. Mir geht es hauptsächlich um die Verschwiegenheit der AN nach 203 StGB.
Die Frage ist eben, wenn bei einem Reinigungsunternehmen zukünftig Arbeitsverträge in anderen Sprachen existieren, ob dann auch alle „Datenschutzdokumente“ mitübersetzt werden sollten. Ich meine eben JA. Der Verantwortliche meint jedoch, dass ja auch die DSE der Webseite nur deutsch verfügbar sei…
Also kann man aus Art. 12 DSGVO schon ableiten, dass bei einem fremdsprachigen Arbeitsvertrag auch alle „Datenschutzdokumente“ in dieser Sprache verfasst sein müssen.
Frage an #TeamDatenschutz: Hab es irgendwo mal gehört oder gelesen: Datenschutzdokumente für Beschäftigte (nach Art. 13 oder 7 DSGVO, Richtlinien etc.) müssen immer in der Sprache des Arbeitsvertrags verfasst werden. Richtig?
Nicht wenn man folgenden Text auswendig kann:
„Hamburg, 8.30 Uhr, wieder mal Regen. Perfekter Halt fürs Haar – Drei Wetter Taft.
Zwischenstopp München, es ist ziemlich windig. Perfekter Sitz – Drei Wetter Taft.“
Vielen Dank 🙏🏻