"Noch wichtiger ist festzuhalten, dass dies nun die einzige und letzte Chance des Medienministers ist, den Rundfunk und sein Management politikferner denn je neu aufzustellen."
"Noch wichtiger ist festzuhalten, dass dies nun die einzige und letzte Chance des Medienministers ist, den Rundfunk und sein Management politikferner denn je neu aufzustellen."
Flyer für die Veranstaltung mit Logos von ERSTE Stiftung, fjum und Concordia und einem Porträtfot von Ali Zerdin
In Slowenien wird am 22.3. gewählt, Rechtspopulist Janez Janša steht vor einer möglichen Rückkehr als Ministerpräsident. Der Journalist Ali Žerdin analysiert den Wahlkampf im Online-Talk mit @mujerextranjera.bsky.social.
📅 11.3., 9 Uhr, Zoom
➡️ concordia.at/elections-in...
Sehr geehrte Frau Zöchling, sehr geehrter Herr Koller, sehr geehrter Herr Hausjell, sehr geehrter Herr Strobl! Der Wahrung der Grund- und Menschenrechte sehe ich mich in meiner gesamten beruflichen Laufbahn als menschenrechtsorientierte Juristin verpflichtet. Dazu zählt selbstverständlich auch die Pressefreiheit, einschließlich der Medien als „public watchdogs“. Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) lautet wörtlich: 1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben. 2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung. 2 von 3 Aus Artikel 10 Absatz 2 der EMRK ergibt sich also, dass die Ausübung dieser Freiheiten mit Pflichten und Verantwortung verbunden ist. Diese kann gesetzlichen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden. Das gilt insbesondere, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz des Rufes und der Rechte anderer in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. .
Die Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebs und der Sicherheit innerhalb einer Justizanstalt während laufender Ermittlungen kann genau eine solche notwendige Einschränkung darstellen, um die Integrität des Verfahrens und die Sicherheit aller Beteiligten zu wahren. Das Bundesministerium für Justiz ermöglicht Journalist:innen den Zugang zu den Justizanstalten in Österreich auf Basis von § 101 Abs. 2 StVG und garantiert damit die Medienfreiheit, wie in Artikel 10 EMRK vorgesehen. Dabei ist die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium für Justiz stets bemüht, in enger Abstimmung mit der Generaldirektion für den Strafvollzug und Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eine ausgewogene Balance zwischen öffentlichem Interesse, dem Zweck des Strafvollzugs und der reibungslosen Abläufe des Dienstbetriebes zu gewährleisten. Es ist in diesem Rahmen üblich, dass Anfragen für einen Besuch einer Justizanstalt nicht unmittelbar, aber ehestmöglich entsprochen wird. Also sobald Sicherheit, Ordnung und ein reibungsloser Dienstbetrieb innerhalb der Anstalt auch im Rahmen des Besuchs garantiert werden können und die Rechte von Beschäftigten und Insass:innen gewahrt bleiben, was nicht zuletzt auch der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher dient. Zum konkreten Fall ist Folgendes festzuhalten: Aufgrund der aktuell knapp bemessenen Ressourcen in der Justizanstalt Hirtenberg – u.a. zur Sicherung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, der laufenden disziplinarrechtlichen Verfahren und der internen Prüfungen – konnte einer einzelnen Anfrage für einen journalistischen Besuch nicht sofort entsprochen werden. Wie schon bisher werden Besuche wieder möglich sein, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Standards in österreichischen Justizanstalten auch von der Volksanwaltschaft überwacht wird.
Die dort eingerichteten Kommissionen für den Straf- und Maßnahmenvollzug führen laufend unangekündigte Besuche in den Strafvollzugseinrichtungen durch; sie haben uneingeschränkten Zutritt und erhalten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen. Ebenso das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT). Das BMJ ist stets offen für das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, kann aber nicht jederzeit und sofort allen Begehren nachkommen. Den Vorwurf, durch die zeitliche Verzögerung würden Missstände vertuscht, weise ich als Ressortverantwortliche strikt zurück. Das Bundesministerium für Justiz informiert zu dem Todesfall in der Justizanstalt Hirtenberg 3 von 3 laufend und beantwortet Medienanfragen umfassend. Es laufen strafrechtliche und disziplinarrechtliche Ermittlungen und ich habe eine unabhängige Expert:innenkommission eingesetzt. Daneben wurden und werden von meinem Ressort laufend administrative, legistische und bauliche Maßnahmen gesetzt, um die Situation im österreichischen Strafvollzug zu verbessern. Abschließend ersuche ich Sie nochmals um Verständnis, dass eine grundrechtlich gebotene Interessenabwägung – wie oben beschrieben – im konkreten Fall durchgeführt wurde und diese in der gegenständlichen komplexen Situation nicht unmittelbar zu einer sofortigen Befriedigung des einzelnen Begehrens führen konnte. Mit freundlichem Gruß, Anna Sporrer
In einem offenen Brief mit dem Presserat & Reporter Ohne Grenzen haben wir Justizministerin Sporrer aufgefordert, den verfassungsrechtlich gebotenen Informationszugang für Journalist:innen in ihrem Ressort zu gewährleisten.
➡️ www.ots.at/presseaussen...
Hier das Antwortschreiben der Ministerin ⬇️
10x war @andreaskoller.bsky.social österr. „Innenpolitik-Journalist des Jahres“ - und jedes einzelne Mal völlig zu Recht.
Jetzt geht er als stv. Chefredakteur der SN in Pension, aber glücklicherweise schreibt er weiter!
(via @kappachers.bsky.social)
Der Wahrung der Grund- und Menschenrechte sehe ich mich in meiner gesamten beruflichen Laufbahn als menschenrechtsorientierte Juristin verpflichtet. Dazu zählt selbstverständlich auch die Pressefreiheit, einschließlich der Medien als „public watchdogs“. Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) lautet wörtlich: 1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben. 2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
Aus Artikel 10 Absatz 2 der EMRK ergibt sich also, dass die Ausübung dieser Freiheiten mit Pflichten und Verantwortung verbunden ist. Diese kann gesetzlichen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden. Das gilt insbesondere, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz des Rufes und der Rechte anderer in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Die Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebs und der Sicherheit innerhalb einer Justizanstalt während laufender Ermittlungen kann genau eine solche notwendige Einschränkung darstellen, um die Integrität des Verfahrens und die Sicherheit aller Beteiligten zu wahren. Das Bundesministerium für Justiz ermöglicht Journalist:innen den Zugang zu den Justizanstalten in Österreich auf Basis von § 101 Abs. 2 StVG und garantiert damit die Medienfreiheit, wie in Artikel 10 EMRK vorgesehen. Dabei ist die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium für Justiz stets bemüht, in enger Abstimmung mit der Generaldirektion für den Strafvollzug und Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eine ausgewogene Balance zwischen öffentlichem Interesse, dem Zweck des Strafvollzugs und der reibungslosen Abläufe des Dienstbetriebes zu gewährleisten. Es ist in diesem Rahmen üblich, dass Anfragen für einen Besuch einer Justizanstalt nicht unmittelbar, aber ehestmöglich entsprochen wird. Also sobald Sicherheit, Ordnung und ein reibungsloser Dienstbetrieb innerhalb der Anstalt auch im Rahmen des Besuchs garantiert werden können und die Rechte von Beschäftigten und Insass:innen gewahrt bleiben, was nicht zuletzt auch der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher dient. Zum konkreten Fall ist Folgendes festzuhalten:
Aufgrund der aktuell knapp bemessenen Ressourcen in der Justizanstalt Hirtenberg – u.a. zur Sicherung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, der laufenden disziplinarrechtlichen Verfahren und der internen Prüfungen – konnte einer einzelnen Anfrage für einen journalistischen Besuch nicht sofort entsprochen werden. Wie schon bisher werden Besuche wieder möglich sein, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Standards in österreichischen Justizanstalten auch von der Volksanwaltschaft überwacht wird. Die dort eingerichteten Kommissionen für den Straf- und Maßnahmenvollzug führen laufend unangekündigte Besuche in den Strafvollzugseinrichtungen durch; sie haben uneingeschränkten Zutritt und erhalten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen. Ebenso das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT). Das BMJ ist stets offen für das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, kann aber nicht jederzeit und sofort allen Begehren nachkommen. Den Vorwurf, durch die zeitliche Verzögerung würden Missstände vertuscht, weise ich als Ressortverantwortliche strikt zurück. Das Bundesministerium für Justiz informiert zu dem Todesfall in der Justizanstalt Hirtenberg 3 von 3 laufend und beantwortet Medienanfragen umfassend. Es laufen strafrechtliche und disziplinarrechtliche Ermittlungen und ich habe eine unabhängige Expert:innenkommission eingesetzt. Daneben wurden und werden von meinem Ressort laufend administrative, legistische und bauliche Maßnahmen gesetzt, um die Situation im österreichischen Strafvollzug zu verbessern. Abschließend ersuche ich Sie nochmals um Verständnis, dass eine grundrechtlich gebotene Interessenabwägung – wie oben beschrieben – im konkreten Fall durchgeführt wurde und diese in der gegenständlichen komplexen Situation nicht unmittelbar zu einer sofortigen Befriedigung des einzelnen Begehrens führen konnte. Mit freundlichem Gruß, Anna Sporrer
Das Antwortschreiben von Justizministerin Sporrer:
Auch die @sn.at berichten über unseren gemeinsamen Brief @pressefreiheit.bsky.social @concordia.at an Justizministerin Sporrer www.sn.at/panorama/med...
Offener Brief von Reporter ohne Grenzen, Presseclub Concordia und Presserat an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wegen Einschränkung der Pressefreiheit im Rahmen der Berichterstattung über Missstände im Strafvollzug.
Dass Florian Klenk die Berichterstattung aus der JA Hirtenberg untersagt wird, ist untragbar. Mein Appell an Ministerin Sporrer: Freier Journalismus ist das Rückgrat unserer Demokratie - er darf nicht an den Gefängnismauern enden, sondern muss gerade dort möglich sein, wo der Staat Macht ausübt!(KL)
Dem #Strafvollzug widmen klenkflorian.bsky.social und der @falter.at investigative Recherchen. Nun wurde der Zugang zur #Justizanstalt Hirtenberg verweigert. Gemeinsam mit @presserat.bsky.social und @concordia.at wandte sich #ReporterOhneGrenzen heute an Justizministerin @annasporrer.bsky.social.
Mit lapidarer Begründung wurde @klenkflorian.bsky.social der Zugang zur Justizanstalt Hirtenberg verweigert. Mit @presserat.bsky.social & @pressefreiheit.bsky.social fordern wir von Justizministerin @annasporrer.bsky.social in einem offenen Brief mehr Sensibilität gegenüber der Journalismusfreiheit.
VGNewsmedia-Geschäftsführerin Julia Wippersberg und VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger im Presseclub CONCORDIA
Großes Interesse bei der Auftaktveranstaltung der Verwertungsgesellschaft Newsmedia im Presseclub @concordia.at
Aufgabe der #VGNewsmedia wird es sein, die Interessen der Presseverlage bezüglich Presseleistungsschutzrecht #PLSR zu bündeln und gemeinsam stark zu vertreten.
Die Gatterer-Auszeichnung ist wieder ausgeschrieben. Bis 31. März nehmen wir Einreichungen entgegen, die sich im Sinne Claus Gatterers durch kritisches Fragen, soziales Engagement & hohes stilistisches Niveau auszeichnen.
Alle Informationen zur Einreichung ⬇️
ℹ️ Alles Infos zum Monitor Journalismusfreiheit: concordia.at/praesentatio...
📺 Die Aufzeichnung der Präsentation ist auf YouTube ⬇️
„Wenn man Drohungen ausgesetzt ist, wird man sehr vorsichtig“, so @alexfanta.bsky.social, der wegen einer Recherche mit einer Klagsdrohung konfrontiert wurde. Für freie Journalisten wie @johannes-gress.at sind die Risiken größer, weil Ressourcen fehlen um den Drohungen wirksam begegnen zu können.
@brodnig.bsky.social warnte vor gezielten Online-Kampagnen gegen Journalist:innen und einer zunehmenden „Trumpisierung der öffentlichen Rede“. Diffamierungen – etwa der FPÖ – zielen nicht nur auf Einzelne, sondern darauf, das Vertrauen in kritischen Journalismus zu untergraben.
Bei der PK wurden Problemfelder von betroffenen Journalist:innen beschrieben: @colettemschmidt.bsky.social berichtete von Problemen bei der Berichterstattung von Demonstrationen. „Demonstranten, die Journalisten angreifen, sind keine Naturgewalt. Da hat die Polizei einzuschreiten“, so Schmidt.
"Um ihnen wirksam begegnen zu können, muss man Probleme sichtbar machen", so Projektleiter @walterstrobl.bsky.social. Mittels einer wiederkehrenden quantitativen Erhebung & regelmäßigen Berichten sollen die vielfältigen unzulässigen Einschränkungen der Journalismusfreiheit aufgezeigt werden.
Podium der PK: Johannes Greß, Colette M. Schmidt, Patricia Lierzer, Ingrid Brodnig, Walter Strobl, Alex Fanta
Mit dem "Monitor Journalismusfreiheit" werden Einschränkungen der journalistischen Arbeit in Österreich erstmals umfassend dokumentiert. Das Projekt und erste Erkenntnisse wurden heute im Presseclub vorgestellt. 🧵
Im Herbst veröffentlicht die @concordia.at erstmals den "Monitor Journalismusfreiheit". @brodnig.bsky.social @johannes-gress.at @alexfanta.bsky.social @walterstrobl.bsky.social und ich haben heute erörtert, wo und wie Journalist:innen die Arbeit erschwert wird
www.derstandard.at/story/300000...
Live aus dem Presseclub: Um 10 Uhr wird der "Monitor Journalismusfreiheit" präsentiert – Eine neue Beobachtungsstelle für Einschränkungen der journalistischen Arbeit. Mit @walterstrobl.bsky.social, @colettemschmidt.bsky.social, @alexfanta.bsky.social, @johannes-gress.at, @patricialierzer.bsky.social
Grafik: Monitor Journalismusfreiheit: Beobachtungsstelle für unzulässige Einschränkungen der journalistischen Arbeit
Morgen, 10h: Mit dem "Monitor Journalismusfreiheit" untersuchen wir unzulässige rechtliche, physische und psychische Einschränkungen der journalistischen Arbeit.
PK ua mit @walterstrobl.bsky.social @patricialierzer.bsky.social @brodnig.bsky.social @johannes-gress.at @colettemschmidt.bsky.social
Wie steht es um die Sicherheitslage von Journalist:innen in Österreich?
Diesen Freitag um 10:00 Uhr stellt @concordia.at dazu den Monitor Journalismusfreiheit vor. Kolleg:innen werden von ihren Erfahrungen berichten, darunter auch @johannes-gress.at zu SLAPP-Klagen gegen Freie.
Wie stark werden Journalist:innen in Österreich bei ihrer Arbeit eingeschränkt? Darüber spreche ich am Freitag mit @brodnig.bsky.social @patricialierzer.bsky.social @walterstrobl.bsky.social @colettemschmidt.bsky.social & @alexfanta.bsky.social im @concordia.at
concordia.at/praesentatio...
Wer kontrolliert den Journalismus? 🗞️🧐
Gemeinsam @kobuk.at haben wir diskutiert, wie es um die Medienkritik in Österreich steht. Dank an @helge.at, @fritzjergitsch.at, @niggi.bsky.social, @andreagutschi.bsky.social & alle, die dabei waren.
📺 Zur Aufzeichnung: www.youtube.com/watch?v=us2G...
Ich weiß ja nicht, was ihr heut macht, aber ich geb mir ein bisserl Medienkritik 😏
Dann auch im Live-Stream verfügbar 👇
Das ist wirklich super interessant. Der @helge.at erklärt hier grad ein paar sehr treffende Thesen. Danach folgt eine Podiumsdiskussion. Seh/Hörempfehlung 👇
Die Aufzeichnung des heutigen Themenabend mit @kobuk.at gibt‘s hier ⬇️