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Für die Zukunft des unabhängigen Journalismus. Seit 1859.

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Latest posts by Presseclub Concordia @concordia.at

"Noch wichtiger ist festzuhalten, dass dies nun die einzige und letzte Chance des Medienministers ist, den Rundfunk und sein Management politikferner denn je neu aufzustellen."

09.03.2026 16:40 👍 40 🔁 16 💬 4 📌 0
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Registration: "Elections in Slovenia with Ali Žerdin" When: Wednesday, 11 March 2026, 09:00-10:00 CET Where: online via ZOOM

Hier geht's zur Anmeldung ⬇️

09.03.2026 16:25 👍 1 🔁 1 💬 0 📌 0
Flyer für die Veranstaltung mit Logos von ERSTE Stiftung, fjum und Concordia und einem Porträtfot von Ali Zerdin

Flyer für die Veranstaltung mit Logos von ERSTE Stiftung, fjum und Concordia und einem Porträtfot von Ali Zerdin

In Slowenien wird am 22.3. gewählt, Rechtspopulist Janez Janša steht vor einer möglichen Rückkehr als Ministerpräsident. Der Journalist Ali Žerdin analysiert den Wahlkampf im Online-Talk mit @mujerextranjera.bsky.social.
📅 11.3., 9 Uhr, Zoom
➡️ concordia.at/elections-in...

09.03.2026 16:25 👍 4 🔁 2 💬 1 📌 1
Sehr geehrte Frau Zöchling,
sehr geehrter Herr Koller,
sehr geehrter Herr Hausjell,
sehr geehrter Herr Strobl!
Der Wahrung der Grund- und Menschenrechte sehe ich mich in meiner gesamten beruflichen Laufbahn als menschenrechtsorientierte Juristin verpflichtet. Dazu zählt selbstverständlich auch die Pressefreiheit, einschließlich der Medien als „public watchdogs“.
Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) lautet wörtlich:
1.
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
2.
Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung. 2 von 3
Aus Artikel 10 Absatz 2 der EMRK ergibt sich also, dass die Ausübung dieser Freiheiten mit Pflichten und Verantwortung verbunden ist. Diese kann gesetzlichen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden. Das gilt insbesondere, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz des Rufes und der Rechte anderer in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. .

Sehr geehrte Frau Zöchling, sehr geehrter Herr Koller, sehr geehrter Herr Hausjell, sehr geehrter Herr Strobl! Der Wahrung der Grund- und Menschenrechte sehe ich mich in meiner gesamten beruflichen Laufbahn als menschenrechtsorientierte Juristin verpflichtet. Dazu zählt selbstverständlich auch die Pressefreiheit, einschließlich der Medien als „public watchdogs“. Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) lautet wörtlich: 1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben. 2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung. 2 von 3 Aus Artikel 10 Absatz 2 der EMRK ergibt sich also, dass die Ausübung dieser Freiheiten mit Pflichten und Verantwortung verbunden ist. Diese kann gesetzlichen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden. Das gilt insbesondere, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz des Rufes und der Rechte anderer in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. .

Die Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebs und der Sicherheit innerhalb einer Justizanstalt während laufender Ermittlungen kann genau eine solche notwendige Einschränkung darstellen, um die Integrität des Verfahrens und die Sicherheit aller Beteiligten zu wahren.
Das Bundesministerium für Justiz ermöglicht Journalist:innen den Zugang zu den Justizanstalten in Österreich auf Basis von § 101 Abs. 2 StVG und garantiert damit die Medienfreiheit, wie in Artikel 10 EMRK vorgesehen. Dabei ist die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium für Justiz stets bemüht, in enger Abstimmung mit der Generaldirektion für den Strafvollzug und Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eine ausgewogene Balance zwischen öffentlichem Interesse, dem Zweck des Strafvollzugs und der reibungslosen Abläufe des Dienstbetriebes zu gewährleisten.
Es ist in diesem Rahmen üblich, dass Anfragen für einen Besuch einer Justizanstalt nicht unmittelbar, aber ehestmöglich entsprochen wird. Also sobald Sicherheit, Ordnung und ein reibungsloser Dienstbetrieb innerhalb der Anstalt auch im Rahmen des Besuchs garantiert werden können und die Rechte von Beschäftigten und Insass:innen gewahrt bleiben, was nicht zuletzt auch der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher dient.
Zum konkreten Fall ist Folgendes festzuhalten: Aufgrund der aktuell knapp bemessenen Ressourcen in der Justizanstalt Hirtenberg – u.a. zur Sicherung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, der laufenden disziplinarrechtlichen Verfahren und der internen Prüfungen – konnte einer einzelnen Anfrage für einen journalistischen Besuch nicht sofort entsprochen werden. Wie schon bisher werden Besuche wieder möglich sein, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Standards in österreichischen Justizanstalten auch von der Volksanwaltschaft überwacht wird.

Die Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebs und der Sicherheit innerhalb einer Justizanstalt während laufender Ermittlungen kann genau eine solche notwendige Einschränkung darstellen, um die Integrität des Verfahrens und die Sicherheit aller Beteiligten zu wahren. Das Bundesministerium für Justiz ermöglicht Journalist:innen den Zugang zu den Justizanstalten in Österreich auf Basis von § 101 Abs. 2 StVG und garantiert damit die Medienfreiheit, wie in Artikel 10 EMRK vorgesehen. Dabei ist die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium für Justiz stets bemüht, in enger Abstimmung mit der Generaldirektion für den Strafvollzug und Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eine ausgewogene Balance zwischen öffentlichem Interesse, dem Zweck des Strafvollzugs und der reibungslosen Abläufe des Dienstbetriebes zu gewährleisten. Es ist in diesem Rahmen üblich, dass Anfragen für einen Besuch einer Justizanstalt nicht unmittelbar, aber ehestmöglich entsprochen wird. Also sobald Sicherheit, Ordnung und ein reibungsloser Dienstbetrieb innerhalb der Anstalt auch im Rahmen des Besuchs garantiert werden können und die Rechte von Beschäftigten und Insass:innen gewahrt bleiben, was nicht zuletzt auch der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher dient. Zum konkreten Fall ist Folgendes festzuhalten: Aufgrund der aktuell knapp bemessenen Ressourcen in der Justizanstalt Hirtenberg – u.a. zur Sicherung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, der laufenden disziplinarrechtlichen Verfahren und der internen Prüfungen – konnte einer einzelnen Anfrage für einen journalistischen Besuch nicht sofort entsprochen werden. Wie schon bisher werden Besuche wieder möglich sein, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Standards in österreichischen Justizanstalten auch von der Volksanwaltschaft überwacht wird.

Die dort eingerichteten Kommissionen für den Straf- und Maßnahmenvollzug führen laufend unangekündigte Besuche in den Strafvollzugseinrichtungen durch; sie haben uneingeschränkten Zutritt und erhalten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen. Ebenso das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT).
Das BMJ ist stets offen für das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, kann aber nicht jederzeit und sofort allen Begehren nachkommen. Den Vorwurf, durch die zeitliche Verzögerung würden Missstände vertuscht, weise ich als Ressortverantwortliche strikt zurück. Das Bundesministerium für Justiz informiert zu dem Todesfall in der Justizanstalt Hirtenberg
3 von 3
laufend und beantwortet Medienanfragen umfassend. Es laufen strafrechtliche und disziplinarrechtliche Ermittlungen und ich habe eine unabhängige Expert:innenkommission eingesetzt. Daneben wurden und werden von meinem Ressort laufend administrative, legistische und bauliche Maßnahmen gesetzt, um die Situation im österreichischen Strafvollzug zu verbessern.
Abschließend ersuche ich Sie nochmals um Verständnis, dass eine grundrechtlich gebotene Interessenabwägung – wie oben beschrieben – im konkreten Fall durchgeführt wurde und diese in der gegenständlichen komplexen Situation nicht unmittelbar zu einer sofortigen Befriedigung des einzelnen Begehrens führen konnte.
Mit freundlichem Gruß, Anna Sporrer

Die dort eingerichteten Kommissionen für den Straf- und Maßnahmenvollzug führen laufend unangekündigte Besuche in den Strafvollzugseinrichtungen durch; sie haben uneingeschränkten Zutritt und erhalten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen. Ebenso das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT). Das BMJ ist stets offen für das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, kann aber nicht jederzeit und sofort allen Begehren nachkommen. Den Vorwurf, durch die zeitliche Verzögerung würden Missstände vertuscht, weise ich als Ressortverantwortliche strikt zurück. Das Bundesministerium für Justiz informiert zu dem Todesfall in der Justizanstalt Hirtenberg 3 von 3 laufend und beantwortet Medienanfragen umfassend. Es laufen strafrechtliche und disziplinarrechtliche Ermittlungen und ich habe eine unabhängige Expert:innenkommission eingesetzt. Daneben wurden und werden von meinem Ressort laufend administrative, legistische und bauliche Maßnahmen gesetzt, um die Situation im österreichischen Strafvollzug zu verbessern. Abschließend ersuche ich Sie nochmals um Verständnis, dass eine grundrechtlich gebotene Interessenabwägung – wie oben beschrieben – im konkreten Fall durchgeführt wurde und diese in der gegenständlichen komplexen Situation nicht unmittelbar zu einer sofortigen Befriedigung des einzelnen Begehrens führen konnte. Mit freundlichem Gruß, Anna Sporrer

In einem offenen Brief mit dem Presserat & Reporter Ohne Grenzen haben wir Justizministerin Sporrer aufgefordert, den verfassungsrechtlich gebotenen Informationszugang für Journalist:innen in ihrem Ressort zu gewährleisten.
➡️ www.ots.at/presseaussen...

Hier das Antwortschreiben der Ministerin ⬇️

22.02.2026 16:49 👍 10 🔁 4 💬 2 📌 0
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10x war @andreaskoller.bsky.social österr. „Innenpolitik-Journalist des Jahres“ - und jedes einzelne Mal völlig zu Recht.
Jetzt geht er als stv. Chefredakteur der SN in Pension, aber glücklicherweise schreibt er weiter!
(via @kappachers.bsky.social)

21.02.2026 10:16 👍 214 🔁 14 💬 4 📌 1
Der Wahrung der Grund- und Menschenrechte sehe ich mich in meiner gesamten beruflichen Laufbahn als menschenrechtsorientierte Juristin verpflichtet. Dazu zählt selbstverständlich auch die Pressefreiheit, einschließlich der Medien als „public watchdogs“.
Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) lautet wörtlich:
1.
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
2.
Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Der Wahrung der Grund- und Menschenrechte sehe ich mich in meiner gesamten beruflichen Laufbahn als menschenrechtsorientierte Juristin verpflichtet. Dazu zählt selbstverständlich auch die Pressefreiheit, einschließlich der Medien als „public watchdogs“. Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) lautet wörtlich: 1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben. 2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Aus Artikel 10 Absatz 2 der EMRK ergibt sich also, dass die Ausübung dieser Freiheiten mit Pflichten und Verantwortung verbunden ist. Diese kann gesetzlichen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden. Das gilt insbesondere, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz des Rufes und der Rechte anderer in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Die Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebs und der Sicherheit innerhalb einer Justizanstalt während laufender Ermittlungen kann genau eine solche notwendige Einschränkung darstellen, um die Integrität des Verfahrens und die Sicherheit aller Beteiligten zu wahren.
Das Bundesministerium für Justiz ermöglicht Journalist:innen den Zugang zu den Justizanstalten in Österreich auf Basis von § 101 Abs. 2 StVG und garantiert damit die Medienfreiheit, wie in Artikel 10 EMRK vorgesehen. Dabei ist die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium für Justiz stets bemüht, in enger Abstimmung mit der Generaldirektion für den Strafvollzug und Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eine ausgewogene Balance zwischen öffentlichem Interesse, dem Zweck des Strafvollzugs und der reibungslosen Abläufe des Dienstbetriebes zu gewährleisten.
Es ist in diesem Rahmen üblich, dass Anfragen für einen Besuch einer Justizanstalt nicht unmittelbar, aber ehestmöglich entsprochen wird. Also sobald Sicherheit, Ordnung und ein reibungsloser Dienstbetrieb innerhalb der Anstalt auch im Rahmen des Besuchs garantiert werden können und die Rechte von Beschäftigten und Insass:innen gewahrt bleiben, was nicht zuletzt auch der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher dient.
Zum konkreten Fall ist Folgendes festzuhalten:

Aus Artikel 10 Absatz 2 der EMRK ergibt sich also, dass die Ausübung dieser Freiheiten mit Pflichten und Verantwortung verbunden ist. Diese kann gesetzlichen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden. Das gilt insbesondere, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz des Rufes und der Rechte anderer in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Die Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebs und der Sicherheit innerhalb einer Justizanstalt während laufender Ermittlungen kann genau eine solche notwendige Einschränkung darstellen, um die Integrität des Verfahrens und die Sicherheit aller Beteiligten zu wahren. Das Bundesministerium für Justiz ermöglicht Journalist:innen den Zugang zu den Justizanstalten in Österreich auf Basis von § 101 Abs. 2 StVG und garantiert damit die Medienfreiheit, wie in Artikel 10 EMRK vorgesehen. Dabei ist die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium für Justiz stets bemüht, in enger Abstimmung mit der Generaldirektion für den Strafvollzug und Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eine ausgewogene Balance zwischen öffentlichem Interesse, dem Zweck des Strafvollzugs und der reibungslosen Abläufe des Dienstbetriebes zu gewährleisten. Es ist in diesem Rahmen üblich, dass Anfragen für einen Besuch einer Justizanstalt nicht unmittelbar, aber ehestmöglich entsprochen wird. Also sobald Sicherheit, Ordnung und ein reibungsloser Dienstbetrieb innerhalb der Anstalt auch im Rahmen des Besuchs garantiert werden können und die Rechte von Beschäftigten und Insass:innen gewahrt bleiben, was nicht zuletzt auch der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher dient. Zum konkreten Fall ist Folgendes festzuhalten:

Aufgrund der aktuell knapp bemessenen Ressourcen in der Justizanstalt Hirtenberg – u.a. zur Sicherung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, der laufenden disziplinarrechtlichen Verfahren und der internen Prüfungen – konnte einer einzelnen Anfrage für einen journalistischen Besuch nicht sofort entsprochen werden. Wie schon bisher werden Besuche wieder möglich sein, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Standards in österreichischen Justizanstalten auch von der Volksanwaltschaft überwacht wird. Die dort eingerichteten Kommissionen für den Straf- und Maßnahmenvollzug führen laufend unangekündigte Besuche in den Strafvollzugseinrichtungen durch; sie haben uneingeschränkten Zutritt und erhalten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen. Ebenso das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT).
Das BMJ ist stets offen für das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, kann aber nicht jederzeit und sofort allen Begehren nachkommen. Den Vorwurf, durch die zeitliche Verzögerung würden Missstände vertuscht, weise ich als Ressortverantwortliche strikt zurück. Das Bundesministerium für Justiz informiert zu dem Todesfall in der Justizanstalt Hirtenberg
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laufend und beantwortet Medienanfragen umfassend. Es laufen strafrechtliche und disziplinarrechtliche Ermittlungen und ich habe eine unabhängige Expert:innenkommission eingesetzt. Daneben wurden und werden von meinem Ressort laufend administrative, legistische und bauliche Maßnahmen gesetzt, um die Situation im österreichischen Strafvollzug zu verbessern.
Abschließend ersuche ich Sie nochmals um Verständnis, dass eine grundrechtlich gebotene Interessenabwägung – wie oben beschrieben – im konkreten Fall durchgeführt wurde und diese in der gegenständlichen komplexen Situation nicht unmittelbar zu einer sofortigen Befriedigung des einzelnen Begehrens führen konnte.
Mit freundlichem Gruß, Anna Sporrer

Aufgrund der aktuell knapp bemessenen Ressourcen in der Justizanstalt Hirtenberg – u.a. zur Sicherung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, der laufenden disziplinarrechtlichen Verfahren und der internen Prüfungen – konnte einer einzelnen Anfrage für einen journalistischen Besuch nicht sofort entsprochen werden. Wie schon bisher werden Besuche wieder möglich sein, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Standards in österreichischen Justizanstalten auch von der Volksanwaltschaft überwacht wird. Die dort eingerichteten Kommissionen für den Straf- und Maßnahmenvollzug führen laufend unangekündigte Besuche in den Strafvollzugseinrichtungen durch; sie haben uneingeschränkten Zutritt und erhalten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen. Ebenso das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT). Das BMJ ist stets offen für das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, kann aber nicht jederzeit und sofort allen Begehren nachkommen. Den Vorwurf, durch die zeitliche Verzögerung würden Missstände vertuscht, weise ich als Ressortverantwortliche strikt zurück. Das Bundesministerium für Justiz informiert zu dem Todesfall in der Justizanstalt Hirtenberg 3 von 3 laufend und beantwortet Medienanfragen umfassend. Es laufen strafrechtliche und disziplinarrechtliche Ermittlungen und ich habe eine unabhängige Expert:innenkommission eingesetzt. Daneben wurden und werden von meinem Ressort laufend administrative, legistische und bauliche Maßnahmen gesetzt, um die Situation im österreichischen Strafvollzug zu verbessern. Abschließend ersuche ich Sie nochmals um Verständnis, dass eine grundrechtlich gebotene Interessenabwägung – wie oben beschrieben – im konkreten Fall durchgeführt wurde und diese in der gegenständlichen komplexen Situation nicht unmittelbar zu einer sofortigen Befriedigung des einzelnen Begehrens führen konnte. Mit freundlichem Gruß, Anna Sporrer

Das Antwortschreiben von Justizministerin Sporrer:

21.02.2026 10:24 👍 5 🔁 1 💬 1 📌 0
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Journalistenorganisationen sind alarmiert: Kein Zugang für „Falter“-Chefredakteur zur JA Hirtenberg Der Presseclub Concordia, Reporter ohne Grenzen Österreich und der Presserat haben sich in einem Offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) gewandt und gefordert, dass sie den verfassungsges...

Auch die @sn.at berichten über unseren gemeinsamen Brief @pressefreiheit.bsky.social @concordia.at an Justizministerin Sporrer www.sn.at/panorama/med...

21.02.2026 06:01 👍 14 🔁 4 💬 0 📌 1
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Offener Brief von Reporter ohne Grenzen, Presseclub Concordia und Presserat an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wegen Einschränkung der Pressefreiheit im Rahmen der Berichterstattung über Missstände im Strafvollzug.

20.02.2026 11:55 👍 94 🔁 19 💬 3 📌 0

Dass Florian Klenk die Berichterstattung aus der JA Hirtenberg untersagt wird, ist untragbar. Mein Appell an Ministerin Sporrer: Freier Journalismus ist das Rückgrat unserer Demokratie - er darf nicht an den Gefängnismauern enden, sondern muss gerade dort möglich sein, wo der Staat Macht ausübt!(KL)

20.02.2026 10:41 👍 81 🔁 22 💬 2 📌 0
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Offener Brief an Bundesjustizministerin Anna Sporrer - Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich Wien, am 20. Februar 2026 Sehr geehrter Frau Bundesministerin Dr. Sporrer, Ende Jänner hat die Wochenzeitschrift „Falter“ im Zusammenhang mit dem Tod eines Häftlings gravierende Missstände in der Just...

Dem #Strafvollzug widmen klenkflorian.bsky.social und der @falter.at investigative Recherchen. Nun wurde der Zugang zur #Justizanstalt Hirtenberg verweigert. Gemeinsam mit @presserat.bsky.social und @concordia.at wandte sich #ReporterOhneGrenzen heute an Justizministerin @annasporrer.bsky.social.

20.02.2026 11:28 👍 12 🔁 7 💬 0 📌 1
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Offener Brief an Justizministerin Anna Sporrer von Concordia, Presserat und Reporter Ohne Grenzen Verweigerter Zugang zu Informationen im Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Journalismusfreiheit

Mit lapidarer Begründung wurde @klenkflorian.bsky.social der Zugang zur Justizanstalt Hirtenberg verweigert. Mit @presserat.bsky.social & @pressefreiheit.bsky.social fordern wir von Justizministerin @annasporrer.bsky.social in einem offenen Brief mehr Sensibilität gegenüber der Journalismusfreiheit.

20.02.2026 10:07 👍 48 🔁 12 💬 1 📌 2
VGNewsmedia-Geschäftsführerin Julia Wippersberg und VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger im Presseclub CONCORDIA

VGNewsmedia-Geschäftsführerin Julia Wippersberg und VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger im Presseclub CONCORDIA

Großes Interesse bei der Auftaktveranstaltung der Verwertungsgesellschaft Newsmedia im Presseclub @concordia.at

Aufgabe der #VGNewsmedia wird es sein, die Interessen der Presseverlage bezüglich Presseleistungsschutzrecht #PLSR zu bündeln und gemeinsam stark zu vertreten.

19.02.2026 18:43 👍 3 🔁 1 💬 1 📌 0
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Gatterer-Auszeichnung 2026 ist ausgeschrieben Bis 31. März 2026 nehmen wir Nominierungen für die Gatterer-Auszeichnung für hervorragenden Journalismus entgegen.

Die Gatterer-Auszeichnung ist wieder ausgeschrieben. Bis 31. März nehmen wir Einreichungen entgegen, die sich im Sinne Claus Gatterers durch kritisches Fragen, soziales Engagement & hohes stilistisches Niveau auszeichnen.

Alle Informationen zur Einreichung ⬇️

19.02.2026 16:20 👍 6 🔁 4 💬 1 📌 1
Präsentation „Monitor Journalismusfreiheit“
Präsentation „Monitor Journalismusfreiheit“ YouTube video by Presseclub Concordia

ℹ️ Alles Infos zum Monitor Journalismusfreiheit: concordia.at/praesentatio...
📺 Die Aufzeichnung der Präsentation ist auf YouTube ⬇️

30.01.2026 20:47 👍 7 🔁 1 💬 0 📌 0

„Wenn man Drohungen ausgesetzt ist, wird man sehr vorsichtig“, so @alexfanta.bsky.social, der wegen einer Recherche mit einer Klagsdrohung konfrontiert wurde. Für freie Journalisten wie @johannes-gress.at sind die Risiken größer, weil Ressourcen fehlen um den Drohungen wirksam begegnen zu können.

30.01.2026 20:47 👍 9 🔁 0 💬 1 📌 0

@brodnig.bsky.social warnte vor gezielten Online-Kampagnen gegen Journalist:innen und einer zunehmenden „Trumpisierung der öffentlichen Rede“. Diffamierungen – etwa der FPÖ – zielen nicht nur auf Einzelne, sondern darauf, das Vertrauen in kritischen Journalismus zu untergraben.

30.01.2026 20:47 👍 6 🔁 0 💬 1 📌 0

Bei der PK wurden Problemfelder von betroffenen Journalist:innen beschrieben: @colettemschmidt.bsky.social berichtete von Problemen bei der Berichterstattung von Demonstrationen. „Demonstranten, die Journalisten angreifen, sind keine Naturgewalt. Da hat die Polizei einzuschreiten“, so Schmidt.

30.01.2026 20:47 👍 7 🔁 0 💬 1 📌 0

"Um ihnen wirksam begegnen zu können, muss man Probleme sichtbar machen", so Projektleiter @walterstrobl.bsky.social. Mittels einer wiederkehrenden quantitativen Erhebung & regelmäßigen Berichten sollen die vielfältigen unzulässigen Einschränkungen der Journalismusfreiheit aufgezeigt werden.

30.01.2026 20:47 👍 6 🔁 0 💬 1 📌 0
Podium der PK: Johannes Greß, Colette M. Schmidt, Patricia Lierzer, Ingrid Brodnig, Walter Strobl, Alex Fanta

Podium der PK: Johannes Greß, Colette M. Schmidt, Patricia Lierzer, Ingrid Brodnig, Walter Strobl, Alex Fanta

Mit dem "Monitor Journalismusfreiheit" werden Einschränkungen der journalistischen Arbeit in Österreich erstmals umfassend dokumentiert. Das Projekt und erste Erkenntnisse wurden heute im Presseclub vorgestellt. 🧵

30.01.2026 20:47 👍 37 🔁 15 💬 1 📌 1
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Presseclub Concordia erhebt Journalismusfreiheit in Österreich Umfrage über Bedrohungen, Einschränkungen, Hindernisse unter Journalistinnen und Journalisten wird im Frühjahr durchgeführt

Im Herbst veröffentlicht die @concordia.at erstmals den "Monitor Journalismusfreiheit". @brodnig.bsky.social @johannes-gress.at @alexfanta.bsky.social @walterstrobl.bsky.social und ich haben heute erörtert, wo und wie Journalist:innen die Arbeit erschwert wird
www.derstandard.at/story/300000...

30.01.2026 16:54 👍 77 🔁 27 💬 0 📌 0
Präsentation „Monitor Journalismusfreiheit“
Präsentation „Monitor Journalismusfreiheit“ Der neue „Monitor Journalismusfreiheit“ des Presseclub Concordia untersucht die rechtlichen, psychischen und physischen Einschränkungen der journalistischen Freiheit. Die Einschätzung der Sicherheits...

Live aus dem Presseclub: Um 10 Uhr wird der "Monitor Journalismusfreiheit" präsentiert – Eine neue Beobachtungsstelle für Einschränkungen der journalistischen Arbeit. Mit @walterstrobl.bsky.social, @colettemschmidt.bsky.social, @alexfanta.bsky.social, @johannes-gress.at, @patricialierzer.bsky.social

30.01.2026 08:56 👍 17 🔁 9 💬 1 📌 0
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Präsentation "Monitor Journalismusfreiheit" Der neue "Monitor Journalismusfreiheit" des Presseclub Concordia untersucht die rechtlichen, psychischen und physischen Einschränkungen der journalistischen Freiheit.

Infos & Anmeldung ⬇️

29.01.2026 16:56 👍 1 🔁 1 💬 0 📌 0
Grafik: Monitor Journalismusfreiheit: Beobachtungsstelle für unzulässige Einschränkungen der journalistischen Arbeit

Grafik: Monitor Journalismusfreiheit: Beobachtungsstelle für unzulässige Einschränkungen der journalistischen Arbeit

Morgen, 10h: Mit dem "Monitor Journalismusfreiheit" untersuchen wir unzulässige rechtliche, physische und psychische Einschränkungen der journalistischen Arbeit.

PK ua mit @walterstrobl.bsky.social @patricialierzer.bsky.social @brodnig.bsky.social @johannes-gress.at @colettemschmidt.bsky.social

29.01.2026 16:56 👍 20 🔁 9 💬 1 📌 0
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Präsentation "Monitor Journalismusfreiheit" Der neue "Monitor Journalismusfreiheit" des Presseclub Concordia untersucht die rechtlichen, psychischen und physischen Einschränkung der journalistischen Freiheit

Wie steht es um die Sicherheitslage von Journalist:innen in Österreich?

Diesen Freitag um 10:00 Uhr stellt @concordia.at dazu den Monitor Journalismusfreiheit vor. Kolleg:innen werden von ihren Erfahrungen berichten, darunter auch @johannes-gress.at zu SLAPP-Klagen gegen Freie.

28.01.2026 09:29 👍 14 🔁 8 💬 0 📌 0
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Präsentation "Monitor Journalismusfreiheit" Der neue "Monitor Journalismusfreiheit" des Presseclub Concordia untersucht die rechtlichen, psychischen und physischen Einschränkung der journalistischen Freiheit

Wie stark werden Journalist:innen in Österreich bei ihrer Arbeit eingeschränkt? Darüber spreche ich am Freitag mit @brodnig.bsky.social @patricialierzer.bsky.social @walterstrobl.bsky.social @colettemschmidt.bsky.social & @alexfanta.bsky.social im @concordia.at
concordia.at/praesentatio...

28.01.2026 09:36 👍 21 🔁 9 💬 1 📌 0
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Wer kontrolliert den Journalismus? 🗞️🧐
Gemeinsam @kobuk.at haben wir diskutiert, wie es um die Medienkritik in Österreich steht. Dank an @helge.at, @fritzjergitsch.at, @niggi.bsky.social, @andreagutschi.bsky.social & alle, die dabei waren.

📺 Zur Aufzeichnung: www.youtube.com/watch?v=us2G...

23.01.2026 18:58 👍 16 🔁 4 💬 2 📌 2
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Medienkritik in Österreich: Aufgaben, Grenzen und Verantwortung YouTube video by Presseclub Concordia

Ich weiß ja nicht, was ihr heut macht, aber ich geb mir ein bisserl Medienkritik 😏

Dann auch im Live-Stream verfügbar 👇

21.01.2026 16:46 👍 7 🔁 3 💬 0 📌 1

Das ist wirklich super interessant. Der @helge.at erklärt hier grad ein paar sehr treffende Thesen. Danach folgt eine Podiumsdiskussion. Seh/Hörempfehlung 👇

21.01.2026 17:24 👍 9 🔁 4 💬 0 📌 0

Die Aufzeichnung des heutigen Themenabend mit @kobuk.at gibt‘s hier ⬇️

21.01.2026 20:38 👍 9 🔁 4 💬 0 📌 0