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Alex Amtmann

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#GG #GRCh #Rechtsstaat #RuleOfLaw. Jurist / Lawyer, hier privat, Hobbydatenschutzrechtler. #standwithukraine+israel

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Latest posts by Alex Amtmann @alexamtmann

Staaten steigen aber auch bei der „Waffenstillstand“-Argumentation aus, wenn ihnen keine Zeit für Vorbereitung effektiver Verteidigung (durch Zerstörung des Militärs des Angreifers) gegen drohende Fortsetzung der einmal begonnenen Angriffe gegeben würde.

13.03.2026 11:00 👍 0 🔁 1 💬 0 📌 0

Vielleicht steht ja im Urteil des OLG Hamm, dass es allgemeine Meinung sei ;-)

13.03.2026 06:46 👍 4 🔁 0 💬 0 📌 0

Friehes Beitrag kann ich leider nicht lesen. Der kürzliche Beitrag von Prof. Paulus in der FAZ ging indes mE im Tatsächlichen und daher auch nicht rechtlich auf den Gesichtspunkt ein, ob Israel sich schon im Krieg mit vom Iran kontrollierten Kräften befand und was das für das Gewaltverbot bedeutet.

12.03.2026 19:35 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0

Sollte eigentlich an Post von @martinraetze.bsky.social anknüpfen

11.03.2026 20:06 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0

Legitimer Zweck ist die Verhinderung oligopolen Marktverhaltens und (bei festgelegtem Erhöhungszeitpunkt - 12:00 in Österreich) zeitliche Planbarkeit von Preiserhöhungen. An die Eignung legt das BVerfG regelmäßig keine hohe Anforderungen.

11.03.2026 16:56 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0

… = eher nicht rechtfertigbar, aA BVerfG zur Mietpreisbremse. Aber ein nur für 24 h geltendes Erhöhungsverbot wäre mE ziemlich sicher kein unverhältnismäßiger Eingriff in die betroffenen Grundrechte (Art. 12, ggf. auch 14 und 3 I GG).

11.03.2026 15:20 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0

Sie hatten nach der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung gefragt. Die freie Marktwirtschaft steht bekanntlich nicht im GG, sondern ist teils über die indes (wiederum aber auch nicht frei) beschränkbaren Freiheitsgrundrechte geschützt. Ich hielte zwar eine dauerhafte Preisgrenze für kritisch …

11.03.2026 15:20 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0

Warum sollte das nicht als Maßnahme gegen Nachteile von Oligopolen gerechtfertigt sein? Es wird dadurch ja niemand gehindert, zu einem einkömmlichen Preis zu verkaufen. Man darf nur nicht erhöhend nachziehen, wenn andere den Preis auf einen höheren Betrag erhöht haben.

11.03.2026 13:16 👍 4 🔁 0 💬 1 📌 0

Für Pfändung zunächst schon (unterstellt ursprünglich ausführende Fluggesellschaft ist auch Besitzer des gepfändeten Flugzeugs). aber Eigentümer:in könnte nach Rechtslage in Deutschland doch dagegen vorgehen (zB Drittwiderspruchsklage), oder?

10.03.2026 19:59 👍 2 🔁 0 💬 1 📌 0

Gehört das Flugzeug überhaupt dem Vollstreckungsschuldner?

10.03.2026 14:36 👍 4 🔁 1 💬 1 📌 0

Zu hohe Fremdfinanzierung durch Dritte ist aber als Anlageklasse für Versorgungswerke mE Murks (selbst wenn es erlaubt wäre). Offene Immobilienfonds dürfen aus guten Gründe nur bis 30 % fremdfinanziert sein. Da muss viel schief gehen , bevor die Anleger alles verlieren.

09.03.2026 09:23 👍 1 🔁 0 💬 1 📌 0

Ich verstehe den Totalverlust schon gar nicht - die Immobilie ist ja wohl kaum weg. Erklärbar wohl nur, wenn es eine vorrangige Finanzierung anderer Kapitalgeber gab und das Versorgungswerk nachrangig investiert war: warum
ist das dem Versorgungswerk erlaubt? Ist es überhaupt erlaubt?

09.03.2026 05:18 👍 4 🔁 0 💬 1 📌 0

Ich halte das ja im Grundsatz auch für zutreffend - das Problem bleibt die im Ausland stattfindende „Zustellung“ von Entscheidungen. Denn man sich ja bloß den Fall vorstellen, dass die vom Ausland vertretene Partei selbst im (ggf selben) Ausland „sitzt“ (und keine deutsche Staatsangehörigkeit hat).

08.03.2026 19:31 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0

Nachvollziehbar. Aber schon die Zustellung des Urteils im Ausland würde bei Nichtdeutschen doch auch als Eingriff angesehen. Warum soll das bei mündlicher Bekanntgabe ins Ausland anders sein?

08.03.2026 17:57 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

Sie würde über die mündliche Bekanntgabe an den PB im Ausland herbeigeführt.

08.03.2026 17:41 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

der Normalfall mag sein: Verkündung später oder Vergleich auch über Kosten = keine Entscheidung in der mV notwendig. Aber ist es sicher, dass in der mV keine Entscheidung (= Hoheitsgewalt) zulasten der vom Ausland aus vertretene Partei ergeht?

08.03.2026 17:37 👍 1 🔁 0 💬 2 📌 0

Auf Bundesebene schwierig, wenn und weil man jemand braucht, der/die exekutivisch für die vom Bund (zB für die Berlinale) angenommene (Annex-) Kompetenz für gesamtstaatliche Kultur zuständig ist.

06.03.2026 13:43 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0

Liegt letzteres an Art. 46 I GG (Indemnität) und ist daher nicht verallgemeinerungsfähig?

06.03.2026 11:08 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

… dass Iran und von Iran unterstützte Gruppen sie ungeachtet des (auch humanitären) Völkerrechts angreifen.

P.S. aus deutscher Sicht, wo (theoretisch) die strafbare Billigung eines Verbrechens der Aggression im
Raum steht, müsste ohnehin hart juristisch geprüft.

02.03.2026 19:19 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0

„Das Kriegszustand-Argument kann der Iran genauso verwenden, um seine Angriffe auf Israel zu rechtfertigen. Ich denke nicht, dass Israel das will.“

Nur: wieso soll Israel das nicht wollen? Die Israelis rechnen doch (wie die Vergangenheit lehrt zu Recht) sowieso damit, …

02.03.2026 19:19 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0
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Iran: Regime Change, humanitäre Intervention, Responsibility to Protect? Ein paar Worte zum Iran, dem Gewaltverbot, der Responsibility to Protect und Regime Change. Zumal das Thema meiner Doktorarbeit war und auch wenn manche meinesgleichen gern diffamieren, weil sie da…

Hingegen hat @ralphjanik.com im hier ralphjanik.com/2026/03/02/i... verlinkten Beitrag dies teilweise angesprochen („Also dass es jetzt keinen neuen Krieg, sondern nur eine Ausweitung eines bestehenden Krieges gibt“) verwirft weitere Prüfung aber mit der folgenden mE unjuristischen Überlegung:

02.03.2026 19:19 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

Im Bearbeitervermerk stand sicher: „Prüfen Sie nicht, ob Iran früher gegen das Gewaltverbot verstoßen oder andere beim Verstoß gegen das Gewaltverbot unterstützt hatte und ob dies Angriffe auf den Iran rechtfertigt, sondern unterstellen Sie, dass dies zu verneinen ist.“

sarc off

02.03.2026 19:19 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

Aber warum? Das ist doch ein quasi eine Monopolregelung: wer das einzige Gasnetz hat, muss alle anschließen. Was ändert sich nun?

26.02.2026 11:10 👍 0 🔁 0 💬 0 📌 0

vielleicht reden wir auch bei der Anschlusspflicht aneinander vorbei : Sie meinten eine Pflicht von Eigentümern , sich ans Gasnetz anzuschließen. Und so hatte ich es zunächst auch verstanden. UU meint
@miriamvollmer.bsky.social aber eine Pflicht der Netzbetreiber, Kunden anzuschließen. Ist das so?

26.02.2026 10:08 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

Und man kann bei der Frage der politischen oder verfassungsrechtlichen Rechtfertigung eines Gesetzes mE nicht einfach mit anderen gesetzlichen Regelungen (zB Anschlusspflicht) argumentieren, wenn man die auch ändern könnte.

26.02.2026 10:01 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

Im von mir eingangs dieses Threads zitierten Post heißt es: „Der BDI macht sich berechtigte Sorgen, dass Nullemissionsbrennstoffe der Industrie verloren gehen“ : wer damit argumentiert, will das Verbot der Verwendung von Nullemissionsbrennstoffen für Heizungen zum Schutz der Industrie, oder?

26.02.2026 09:58 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

Wo ich wohne, gibt es keine Anschlusspflicht ans vorhandene Gasnetz. Wo das anders ist, kann man es ändern.
Und die Eignung als Verbraucherschutzvorschrift ist ja nun ein ganz anderes Argument als die eingangs erörterte Zulässigkeit als „Industrieschutzvorschrift“.

26.02.2026 09:46 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

Aber es hier doch nur darum , wer das mengenmäßig angeblich knappe Produkt verbrennt - warum ist es gefährlicher, wenn dieselbe Menge teils auch für Heizwärme für Wohnungen verbrennt wird?

26.02.2026 08:44 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0

Typischerweise gibt es deshalb ja Verbrauchsteuern auf solche Nutzung von Produkten, die der Staat „discouragen“ will, aber mangels echter allgemeiner Gefährlichkeit nicht verbietet.

26.02.2026 07:54 👍 0 🔁 0 💬 2 📌 0

Insbesondere wenn das Produkt frei handelbar ist und daher anderswo für beliebige Zwecke eingesetzt werden kann und daher die Nutzung für den Zweck, den das Verbot für den verbotenen Nutzungszweck begünstigen soll, nicht garantiert ist.

26.02.2026 07:50 👍 0 🔁 0 💬 1 📌 0